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Notarkosten beim Immobilienverkauf in der Schweiz: Wer zahlt was und wie viel?

Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren, Notarhonorar — wer trägt welche Kosten beim Immobilienverkauf? Der vollständige Guide nach Kanton, mit konkreten Berechnungen und Spartipps.

16. Mai 2026 · 20 Min. Lesezeit

Wer in der Schweiz eine Immobilie verkauft, stellt sich unweigerlich die Frage nach den Notarkosten. Und die Überraschung ist oft gross: Je nach Kanton können die Kosten beim Notar, im Grundbuch und bei der Steuerbehörde mehrere zehntausend Franken ausmachen — oder gerade einmal ein paar Tausend. Der Unterschied? Er liegt in der Handänderungssteuer, die in manchen Kantonen erheblich ist, in anderen gar nicht erhoben wird.

Dieser Guide erklärt Ihnen im Detail, welche Notarkosten beim Immobilienverkauf in der Schweiz anfallen, wie sich die Gebühren nach Kanton unterscheiden, wer die Kosten trägt — und wie Sie sie reduzieren können.

1. Was sind die Notarkosten beim Immobilienverkauf in der Schweiz?

In der Schweiz ist der Notar beim Immobilienverkauf unverzichtbar: Er beurkundet den Kaufvertrag, überwacht die Eintragung im Grundbuch und stellt die steuerlichen Abrechnungen aus. Doch der Begriff «Notarkosten» umfasst mehr als nur das Honorar des Notars.

Die Gesamtkosten beim Immobilienverkauf setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Wichtig: Die Handänderungssteuer ist der grösste Kostenfaktor — und gleichzeitig derjenige mit den grössten kantonalen Unterschieden. Während Zürich und Zug gar keine Handänderungssteuer erheben, zahlen Sie in Genf bis zu 5 % des Kaufpreises.

Die Rolle des Notars beim Immobilienverkauf

Der Notar hat beim Immobilienverkauf mehrere Aufgaben:

In einigen Kantonen (z. B. Genf, Waadt, Wallis) ist der Notar zwingend vorgeschrieben — der Kaufvertrag kann nur notariell beurkundet werden. In anderen Kantonen (z. B. Zürich) genügt eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar oder eine urkundsberechtigte Person.

2. Handänderungssteuer und Gebühren nach Kanton

Die Handänderungssteuer (auch Handänderungsgebühr, droit de mutation, imposta di mutazione genannt) ist die grösste Variable bei den Notarkosten. Sie wird von den Kantonen festgelegt und variiert massiv — von 0 % bis über 5 % des Kaufpreises.

Hinzu kommen die Grundbuchgebühren, die in allen Kantonen anfallen, aber deutlich niedriger sind (typischerweise 0,1 % bis 0,3 %).

Handänderungssteuer und Gesamtkosten nach Kanton

KantonHandänderungssteuerGrundbuchgebührenGesamtkosten (ca.)Bemerkungen
Zürich0 %0,1–0,2 %~0,2 %Keine Handänderungssteuer
Bern1,0–1,8 %0,1–0,2 %~1,2–2,0 %Geteilt zwischen Verkäufer und Käufer
Genfbis 5 %0,1–0,2 %~3,5–5,2 %Höchste Handänderungssteuer der Schweiz
Waadt1,8–3,3 %0,1–0,2 %~2,0–3,5 %Käufer zahlt Handänderungssteuer
Wallis1,6–3,3 %0,1–0,2 %~1,8–3,5 %Je nach Bezirk unterschiedlich
Aargau1,5–2,0 %0,1–0,2 %~1,7–2,2 %Gemäss kantonalem Tarif
St. Gallen1,0–2,0 %0,1–0,2 %~1,2–2,2 %Progressiver Steuersatz
Zug0 %0,1–0,2 %~0,2 %Keine Handänderungssteuer
Basel-Stadt1,5–2,5 %0,1–0,2 %~1,7–2,7 %Kantonale Gebühren plus Gemeindezuschlag
Freiburg1,5–2,5 %0,1–0,2 %~1,7–2,7 %Kosten geteilt
Schaffhausen1,5–2,0 %0,1–0,2 %~1,7–2,2 %Standardtarif
Schwyz0 %0,1–0,2 %~0,2 %Keine Handänderungssteuer
Thurgau1,5–2,0 %0,1–0,2 %~1,7–2,2 %Gemäss kantonalem Tarif
Tessin1,0–2,5 %0,1–0,2 %~1,2–2,7 %Italienischsprachiger Tarif
Neuenburg1,5–2,5 %0,1–0,2 %~1,7–2,7 %Progressiver Tarif

Die angegebenen Prozentsätze sind Richtwerte und können je nach Gemeinde, Kaufpreis und spezifischer Situation variieren. Progressivsteuern steigen mit dem Kaufpreis.

Besonderheiten ausgewählter Kantone

Tipp: Die kantonalen Unterschiede sind so gross, dass sich ein Verkauf in einem günstigeren Kanton bei gleicher Immobilienlage tausende Franken sparen kann. Bei Grenzlagen (z. B. zwischen Zürich und Aargau) kann der Standort der Liegenschaft entscheiden, wie viel Sie an Gebühren zahlen.

3. Wer zahlt was: Verkäufer oder Käufer?

Die Frage, wer die Notarkosten beim Immobilienverkauf zahlt, ist kantonal geregelt und variiert erheblich. Es gibt drei Hauptmodelle:

Modell 1: Käufer zahlt die Handänderungssteuer

In einigen Kantonen, insbesondere in der Westschweiz, trägt der Käufer die Handänderungssteuer. Dies gilt für:

In diesen Kantonen zahlt der Verkäufer lediglich die Notargebühren für die Beurkundung und allfällige Grundbuchgebühren für den Austrag.

Modell 2: Geteilte Kosten

In vielen Kantonen werden die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt:

Modell 3: Verkäufer zahlt die Handänderungssteuer

In einigen Kantonen trägt der Verkäufer die Handänderungssteuer:

Was zahlt der Verkäufer immer?

Unabhängig vom Kanton zahlt der Verkäufer in der Regel:

Was zahlt der Käufer immer?

4. Konkretes Beispiel: Simulation für einen Verkauf zu 800'000 CHF

Um die Unterschiede zu veranschaulichen, berechnen wir die Notarkosten für den Verkauf einer Immobilie zu 800'000 CHF in drei verschiedenen Kantonen.

Simulation 1: Verkauf in Zürich (keine Handänderungssteuer)

Verkauf in Zürich — 800'000 CHF
Kaufpreis 800'000 CHF
Notargebühren (Beurkundung) ~1'200–2'000 CHF
Grundbuchgebühren ~800–1'600 CHF
Handänderungssteuer 0 CHF (keine!)
Dokumente und Auszüge ~300 CHF
Gesamte Notar- und Umschreibekosten ~2'300–3'900 CHF

Simulation 2: Verkauf in Bern (geteilte Handänderungssteuer)

Verkauf in Bern — 800'000 CHF
Kaufpreis 800'000 CHF
Notargebühren (Beurkundung) ~1'500–2'500 CHF
Grundbuchgebühren ~800–1'600 CHF
Handänderungssteuer (1,5 %, geteilt 50/50) ~6'000 CHF je 3'000 CHF
Dokumente und Auszüge ~300 CHF
Gesamtkosten (Verkäuferanteil) ~4'600–6'400 CHF
Gesamtkosten (Käuferanteil) ~4'600–6'400 CHF

Simulation 3: Verkauf in Genf (höchste Handänderungssteuer)

Verkauf in Genf — 800'000 CHF
Kaufpreis 800'000 CHF
Notargebühren (Beurkundung) ~2'000–3'500 CHF
Grundbuchgebühren ~1'000–1'600 CHF
Handänderungssteuer (~4,5 %, Käufer) ~36'000 CHF
Dokumente und Auszüge ~500 CHF
Gesamtkosten (Käufer trägt das Meiste) ~39'500–41'600 CHF
Davon Verkäuferanteil ~2'500–4'000 CHF

Fazit: Der Unterschied zwischen Zürich und Genf ist enorm. Bei einem Verkauf zu 800'000 CHF betragen die Gesamtkosten in Zürich rund 2'300–3'900 CHF, in Genf hingegen bis zu 41'600 CHF — zehnmal mehr. Selbst wenn der Verkäufer in Genf nur einen Teil trägt, ist der Unterschied signifikant.

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5. Wie kann man die Notarkosten reduzieren?

Wer beim Immobilienverkauf Notarkosten sparen möchte, hat mehrere Möglichkeiten — einige offensichtlich, andere weniger bekannt.

1. Verkauf an einen nahen Verwandten

In vielen Kantonen sind Handänderungen zwischen nahen Verwandten von der Handänderungssteuer befreit oder stark reduziert. Wer eine Immobilie an Kinder, Ehepartner oder Eltern verkauft, kann deutlich sparen:

Achtung: Die Definition von «nahen Verwandten» variiert nach Kanton. In der Regel umfasst sie Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder und Eltern. Geschwister sind in einigen Kantonen ebenfalls begünstigt.

2. Notargebühren verhandeln

Die Notargebühren sind in vielen Kantonen durch ein kantonales Tarifgesetz festgelegt — es gibt keinen Verhandlungsspielraum. In Kantonen mit freier Notarwahl (z. B. Zürich, St. Gallen) können Sie jedoch verschiedene Notare vergleichen und das beste Angebot wählen. Die Unterschiede können 10–30 % betragen.

3. Kaufpreis strategisch gestalten

In Kantonen mit Progressivsteuern (z. B. Genf, Neuenburg) steigt der Steuersatz mit dem Kaufpreis. Eine strategische Gestaltung des Kaufvertrags kann Steuern sparen:

Achtung: Die Aufteilung des Kaufpreises muss marktgerecht sein. Eine künstliche Aufteilung, die ausschliesslich der Steuerersparnis dient, kann von den Steuerbehörden beanstandet werden.

4. Grundstückgewinnsteuer optimieren

Die Grundstückgewinnsteuer gehört zwar nicht zu den Notarkosten, ist aber oft der zweitgrösste Kostenfaktor beim Verkauf. Die Steuer hängt von der Haltedauer ab — je länger Sie die Immobilie besitzen, desto niedriger der Steuersatz. Optimierungsmöglichkeiten:

5. Den richtigen Kanton wählen — bei Grenzlagen

Wenn Ihre Immobilie in der Nähe einer Kantonsgrenze liegt (z. B. zwischen Zürich und Aargau), kann der Standort der Liegenschaft entscheiden, wie viel Sie an Handänderungssteuer zahlen. Eine Immobilie auf der Zürcher Seite zahlt 0 % Handänderungssteuer, während eine vergleichbare Immobilie im Aargau 1,5–2,0 % zahlt.

6. Die Kosten im Kaufvertrag vereinbaren

Selbst in Kantonen, in denen die Kostenverteilung gesetzlich geregelt ist, können Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag vereinbaren, wer welche Kosten trägt. Einige Beispiele:

6. Notarkosten vs. andere Verkaufskosten

Die Notarkosten sind nur ein Teil der Gesamtkosten beim Immobilienverkauf. Hier ist ein Überblick über alle Kostenpositionen und ihre typische Grössenordnung:

KostenartTypischer BetragWer zahlt?Bemerkungen
Notargebühren (Beurkundung)0,1–0,5 % des KaufpreisesVerkäufer / Käufer (kantonal)Kantonaler Tarif, teilweise verhandelbar
Handänderungssteuer0–5 % des KaufpreisesKäufer / geteilt / Verkäufer (kantonal)Grosse kantonale Unterschiede
Grundbuchgebühren0,1–0,3 % des KaufpreisesKäufer (Eintrag) / Verkäufer (Austrag)Festgelegt vom Kanton
Grundstückgewinnsteuer0–60 % des Gewinns (progressiv)VerkäuferAbhängig von Haltedauer und Kanton
Maklerprovision2–5 % des KaufpreisesVerkäuferNur bei Maklerbeauftragung
Schätzung / Bewertung500–3'000 CHFVerkäuferOptional, aber empfehlenswert
Energieausweis200–500 CHFVerkäuferIn einigen Kantonen obligatorisch
Dokumente und Auszüge200–500 CHFVerkäufer / KäuferGrundbuchauszüge, Lastenauszug
Hypothekarstrafe (Vorfälligkeitsentschädigung)0–6 Monate ZinsenVerkäuferBei vorzeitiger Auflösung der Hypothek

Typische Gesamtkosten für den Verkäufer

Für einen Verkauf zu 800'000 CHF mit einer Haltedauer von 5 Jahren und einem Gewinn von 150'000 CHF:

Gesamtkosten beim Verkauf (Beispiel: Zürich)
Notar- und Grundbuchgebühren ~3'000 CHF
Handänderungssteuer 0 CHF
Grundstückgewinnsteuer (5 Jahre, Zürich) ~22'500–37'500 CHF
Maklerprovision (3 %, falls Makler) ~24'000 CHF
Schätzung und Dokumente ~1'500 CHF
Gesamtkosten (ohne Makler) ~27'000–42'000 CHF
Gesamtkosten (mit Makler) ~51'000–66'000 CHF

Wie Sie sehen, sind die Notarkosten nur ein Bruchteil der Gesamtkosten. Die Grundstückgewinnsteuer und allenfalls die Maklerprovision sind die eigentlichen Kostentreiber. Es lohnt sich jedoch, auch die Notarkosten nicht ausser Acht zu lassen — insbesondere in Kantonen mit hoher Handänderungssteuer.

7. Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienverkauf in der Schweiz?

Die Notarkosten beim Immobilienverkauf betragen je nach Kanton zwischen 0,5 % und 5 % des Kaufpreises. In Kantonen mit Handänderungssteuer (z. B. Genf, Waadt, Wallis) sind die Gesamtkosten deutlich höher als in Kantonen ohne solche Steuer (z. B. Zürich, Zug). Für einen Verkauf zu 800'000 CHF rechnen Sie mit 4'000 bis 40'000 CHF an Notar- und Umschreibekosten.

Wer zahlt die Notarkosten beim Immobilienverkauf in der Schweiz?

Die Kostenverteilung ist kantonal geregelt und variiert erheblich. In den meisten Kantonen teilen sich Verkäufer und Käufer die Kosten (z. B. je zur Hälfte in Bern oder Freiburg). In einigen Kantonen zahlt der Käufer die Handänderungssteuer (Genf, Waadt), während der Verkäufer die Grundbuchgebühren trägt. In Zürich und Zug gibt es keine Handänderungssteuer, aber Grundbuchgebühren fallen an.

Was ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer (auch Handänderungsgebühr oder droit de mutation genannt) ist eine Steuer, die bei jedem Eigentumswechsel einer Liegenschaft erhoben wird. Sie wird vom Kanton festgelegt und variiert stark: von 0 % in Kantonen wie Zürich bis über 5 % in Genf. In einigen Kantonen wird sie als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet, in anderen als fester Betrag plus Prozentsatz.

Kann man die Notarkosten beim Immobilienverkauf reduzieren?

Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten: Verkauf an einen nahen Verwandten (Befreiung oder Reduktion der Handänderungssteuer in vielen Kantonen), Verhandlung der Notargebühren (Tarife sind teilweise verhandelbar), Wahl eines günstigeren Notars (in Kantonen mit freier Notarwahl) und Berücksichtigung von Steueroptimierungen bei der Grundstückgewinnsteuer.

Welche Gebühren fallen neben den Notarkosten an?

Neben den Notarkosten fallen an: Grundbuchgebühren (Eintragung des Eigentümerwechsels), Handänderungssteuer (in den meisten Kantonen), Gebühren für Grundbuchauszüge und Urkunden, eventuelle Maklerprovision (2–5 % des Kaufpreises), Schätzungskosten (500–3'000 CHF) und die Grundstückgewinnsteuer (abhängig von Haltedauer und Kanton).

Gibt es Kantone ohne Handänderungssteuer?

Ja. Die Kantone Zürich, Zug, Schwyz und Appenzell Ausserrhoden erheben keine Handänderungssteuer. In diesen Kantonen fallen nur die Grundbuchgebühren und Notargebühren an, was die Gesamtkosten beim Immobilienverkauf deutlich senkt.

Was kostet der Notar beim Hausverkauf?

Die reinen Notargebühren (Beurkundung des Kaufvertrags) liegen in der Schweiz typischerweise zwischen 0,1 % und 0,5 % des Kaufpreises. Für eine Immobilie zu 800'000 CHF betragen die Notargebühren etwa 800 bis 4'000 CHF, je nach Kanton und Komplexität des Geschäfts.

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