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Verkaufsauftrag in der Schweiz: Einfach oder Exklusiv?

Einfacher Auftrag, Exklusivauftrag, Alleinmakler — welche Vertragsart passt zu Ihrem Immobilienverkauf? Vor- und Nachteile, Klauseln, Provision und Steuerfolgen im Überblick.

· min de lecture

Der Verkaufsauftrag ist der Grundstein jedes Immobilienverkaufs über einen Makler. Doch welche Auftragsart wählen? Einfacher Auftrag oder Exklusivauftrag? Diese Entscheidung beeinflusst die Verkaufsstrategie, die Provisionshöhe und den Verkaufsprozess massgeblich. Dieser Guide hilft Ihnen, die richtige Wahl für Ihre Situation zu treffen.

Was ist ein Verkaufsauftrag?

Der Verkaufsauftrag (auch Maklervertrag genannt) ist ein Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. des Obligationenrechts (OR). Er beauftragt einen Immobilienmakler, eine Liegenschaft zu verkaufen oder einen Käufer zu finden. Im Gegensatz zum Werkvertrag (Art. 363 OR) schuldet der Makler nicht den Erfolg — den Verkauf —, sondern die Vornahme angemessener Bemühungen.

Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Auftrag: Der Beauftragte (Makler) verpflichtet sich, die ihm übertragenen Geschäfte nach Treu und Glauben (Art. 398 OR) besorgt zu führen. Der Auftraggeber (Eigentümer) hat dem Makler die notwendigen Aufwendungen zu ersetzen und — bei Erfolg — die vereinbarte Provision zu bezahlen.

Die Rolle des Immobilienmaklers

Der Umfang der Maklertätigkeit hängt direkt von der gewählten Auftragsart ab. Ein Exklusivauftrag geht in der Regel mit einem deutlich umfassenderen Leistungspaket einher.

Die zwei Hauptarten

In der Schweizer Immobilienpraxis unterscheidet man grundsätzlich zwei Auftragsarten:

Manche Makler bieten Zwischenformen an (z. B. Hallexklusivvertrag), die jedoch rechtlich oft als einfacher Auftrag qualifiziert werden. Im Folgenden betrachten wir die beiden Hauptformen im Detail.

Der einfache Auftrag (Multi-Agentur)

Beim einfachen Auftrag — auch Multi-Agentur-Modell genannt — beauftragen Sie einen oder mehrere Makler gleichzeitig mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Jeder Makler arbeitet unabhängig voneinander. Sie behalten sich zudem das Recht vor, selbst einen Käufer zu finden.

Funktionsweise

Vorteile des einfachen Auftrags

  • Keine Bindung an einen einzigen Makler — Sie bleiben flexibel
  • Mehrere Vertriebskanäle gleichzeitig — grössere Sichtbarkeit
  • Provision nur bei Erfolg — kein Risiko, wenn kein Verkauf zustande kommt
  • Jederzeit kündbar — wenn Sie unzufrieden sind, wechseln Sie
  • Eigenverkauf bleibt möglich — Sie zahlen keine Provision, wenn Sie selbst einen Käufer finden

Nachteile des einfachen Auftrags

  • Geringeres Engagement des Maklers — kein Garantiegeschäft, weniger Investition
  • Weniger professionelle Vermarktung — oft keine Exposés, keine professionellen Fotos
  • Doppelte Inserate auf Plattformen — verwirrend für Käufer
  • Längere Verkaufsfrist — mangelnde Koordination zwischen Maklern
  • Kein einheitlicher Marktauftritt — verschiedene Preise oder Beschreibungen möglich

Die Provision beim einfachen Auftrag liegt in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises, kann aber je nach Makler und Region variieren. Da der Makler keine Exklusivität hat, ist sein Investitionsrisiko höher — manche Makler verlangen daher eine höhere Provision als Ausgleich.

Der Exklusivauftrag (Alleinmakler)

Beim Exklusivauftrag — auch Alleinverkaufsauftrag oder Alleinmaklervertrag genannt — betrauen Sie einzigen Makler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Dieser Makler hat das alleinige Recht, die Immobilie zu vermarkten und zu veräussern.

Funktionsweise

Was ist die Kaskadenprovision?

Die Kaskadenprovision (oder Sicherungsklausel) ist eine der wichtigsten Klauseln im Exklusivauftrag. Sie besagt, dass die Maklerprovision auch dann geschuldet ist, wenn Sie die Immobilie selbst verkaufen oder einen Käufer aus Ihrem eigenen Netzwerk finden. Dies schützt den Makler, der Zeit und Geld in die Vermarktung investiert hat.

⚠️ Wichtig: Ohne Kaskadenklausel könnten Sie theoretisch den Exklusivauftrag kündigen und den Käufer, den der Makler gefunden hat, privat abschliessen — ohne Provision zu zahlen. Die Kaskadenprovision verhindert dieses Szenario.

Vorteile des Exklusivauftrags

  • Volles Engagement des Maklers — Garantiegeschäft, professioneller Ansatz
  • Professionelle Vermarktung — Hochwertige Fotos, Exposés, virtuelle Rundgänge
  • Einheitlicher Marktauftritt — ein Preis, eine Beschreibung, ein Ansprechpartner
  • Schnellerer Verkauf — bessere Koordination, gezielte Käuferakquise
  • Verhandlungsvorteil — der Makler vertritt einzig Ihre Interessen

Nachteile des Exklusivauftrags

  • Bindung an einen Makler — auch wenn dieser nicht gut arbeitet
  • Kaskadenprovision — Provision auch bei Selbstverkauf geschuldet
  • Feste Laufzeit — vorzeitige Kündigung nur bei Vertragsverletzung
  • Höhere Provision — oft 3 % bis 5 % statt 2 % bis 3 %
  • Weniger Konkurrenz — kein Wettbewerb zwischen Maklern

Vergleich: Einfacher Auftrag vs. Exklusivauftrag

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Kriterium Einfacher Auftrag Exklusivauftrag
Anzahl Makler Mehrere gleichzeitig möglich Nur ein Makler (Alleinmakler)
Provision 2–3 % (nur bei Vermittlung) 3–5 % (auch bei Selbstverkauf)
Dauer Unbefristet oder kurzfristig 3–6 Monate (vertraglich fest)
Kündigung Jederzeit (Art. 404 OR) Nur bei Vertragsverletzung
Eigenverkauf Möglich, ohne Provision Provision geschuldet (Kaskade)
Vermarktung Basis-Inserate Professionell (Fotos, Exposé, Staging)
Engagement des Maklers Mässig (keine Garantie) Hoch (Garantiegeschäft)
Verkaufsfrist Länger (oft 6–12 Monate) Kürzer (oft 3–6 Monate)
Risiko für den Verkäufer Gering (keine Bindung) Mittel (Bindung an einen Makler)

Welcher Auftrag passt zu Ihnen?

Die Wahl zwischen einfachem und Exklusivauftrag hängt von mehreren Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Entscheidungskriterien:

Nach Immobilientyp

Nach Marktlage

Nach Dringlichkeit

Nach Kanton

Bestimmte Kantone haben eine stärkere Maklerkultur als andere:

Wichtige Klauseln im Verkaufsauftrag prüfen

Bevor Sie einen Verkaufsauftrag unterschreiben, sollten Sie folgende Klauseln sorgfältig prüfen:

1. Dauer und Kündigung

Die Vertragsdauer sollte maximal 6 Monate betragen. Längere Laufzeiten binden Sie unnötig. Achten Sie auf:

2. Kaskadenprovision

Im Exklusivauftrag ist die Kaskadenprovision die Regel. Prüfen Sie:

3. Mindestpreis

Manche Makler setzen einen Mindestverkaufspreis im Vertrag fest. Dies kann ein Schutz sein, kann Sie aber auch daran hindern, einen schnelleren Verkauf zu einem etwas niedrigeren Preis zu realisieren. Verhandeln Sie diesen Preis sorgfältig auf der Basis einer realistischen Schätzung.

4. Maklerpflichten

Der Vertrag sollte die Pflichten des Maklers klar definieren:

Verkaufsauftrag und Steuern

Die Maklerprovision hat auch steuerliche Konsequenzen, die Sie beim Verkauf berücksichtigen müssen:

Provision als abzugsfähige Kosten

Die Maklerprovision ist abzugsfähig bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer. Sie zählt zu den vermögensverwaltenden Kosten, die den steuerbaren Gewinn mindern. Dies gilt sowohl beim einfachen Auftrag als auch beim Exklusivauftrag.

Beispiel: Verkaufspreis CHF 800'000, Kaufpreis CHF 600'000, Maklerprovision 4 % = CHF 32'000. Der steuerbare Gewinn beträgt CHF 168'000 statt CHF 200'000 — die Provision reduziert die Steuerlast erheblich.

Mehrwertsteuer (MWST)

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der MWST-Satz von 8,1 % (vorher 8,0 %). Wenn der Makler mehrwertsteuerpflichtig ist (Umsatz > CHF 100'000/Jahr), wird die MWST auf die Provision aufgeschlagen. Achten Sie darauf, ob der Vertrag Netto- oder Bruttopreise angibt.

⚠️ Achtung: Die MWST auf die Maklerprovision ist nicht abzugsfähig bei der Grundstückgewinnsteuer. Nur die Nettoprovision wird als Kosten abgezogen.

Grundstückgewinnsteuer

Die Maklerprovision reduziert den steuerbaren Gewinn und damit die Grundstückgewinnsteuer. Je nach Kanton und Haltedauer kann die Einsparung erheblich sein:

5 Fehler beim Verkaufsauftrag vermeiden

  1. Den Vertrag nicht lesen — Viele Verkäufer unterschreiben den Vertrag des Maklers ohne ihn zu prüfen. Klären Sie Dauer, Provision, Kaskade und Kündigungsbedingungen. Lassen Sie sich Bedenkzeit geben.
  2. Die Kaskadenprovision ignorieren — Im Exklusivauftrag ist die Provision auch bei Eigenverkauf geschuldet. Wenn Sie einen Käufer aus Ihrem Netzwerk finden, zahlen Sie trotzdem. Verhandeln Sie die Kaskadenhöhe oder schliessen Sie bekannte Interessenten im Voraus aus.
  3. Zu lange Vertragsdauer akzeptieren — Ein Exklusivauftrag über mehr als 6 Monate bindet Sie unnötig. Wenn der Makler nach 6 Monaten nicht geliefert hat, sollten Sie frei sein, einen anderen Weg zu wählen.
  4. Den Mindestpreis zu hoch ansetzen — Ein unrealistisch hoher Mindestpreis blockiert den Verkauf. Stützen Sie sich auf eine professionelle Schätzung und nicht auf Wunschvorstellungen.
  5. Mehrere Makler ohne Abstimmung beauftragen — Beim einfachen Auftrag mit mehreren Maklern können Doppelbesichtigungen, verschiedene Preise und ein unprofessioneller Marktauftritt entstehen. Koordinieren Sie die Kommunikation oder beschränken Sie sich auf 2 bis 3 Makler.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Verkaufsauftrag in der Schweiz?

Der Verkaufsauftrag selbst kostet nichts. Die Maklerprovision wird nur im Erfolgsfall fällig und beträgt 2 bis 5 % des Verkaufspreises. Beim einfachen Auftrag liegt sie eher bei 2 bis 3 %, beim Exklusivauftrag bei 3 bis 5 %. Manche Makler bieten Pauschalpreise an (CHF 10'000 bis 30'000), die vor allem bei hochpreisigen Immobilien attraktiv sein können.

Kann ich einen Exklusivauftrag vorzeitig kündigen?

Der Exklusivauftrag ist vertraglich bindend. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei wichtigen Gründen möglich, z. B. wenn der Makler seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt (keine Inserate, keine Berichterstattung, keine Besichtigungen). Nach Art. 404 OR können Sie den Auftrag jederzeit widerrufen, müssen aber den entstandenen Schaden ersetzen. In der Praxis bedeutet das: Sie können kündigen, müssen aber unter Umständen die bereits investierten Kosten des Maklers bezahlen.

Was passiert, wenn ich beim Exklusivauftrag selbst einen Käufer finde?

Mit einer Kaskadenprovision (die in fast allen Exklusivaufträgen enthalten ist) zahlen Sie die volle Provision auch dann, wenn Sie den Käufer selbst gefunden haben. Ohne Kaskadenklausel wäre der Verkauf ohne Provision möglich, aber dies ist in der Praxis äusserst selten. Verhandeln Sie im Voraus: Manche Makler akzeptieren eine reduzierte Provision (z. B. 50 %) für selbst gefundene Käufer.

Welcher Auftragstyp ist am häufigsten in der Schweiz?

In den grossen Agglomerationen (Genf, Zürich, Lausanne) ist der Exklusivauftrag der Standard. Die meisten renommierten Makler arbeiten ausschliesslich mit Exklusivaufträgen. In ländlichen Gebieten und bei Standardimmobilien ist der einfache Auftrag noch verbreitet. Der Trend geht jedoch landesweit in Richtung Exklusivauftrag, da er für beide Seiten professioneller und effizienter ist.

Ist die Maklerprovision steuerlich abzugsfähig?

Ja. Die Maklerprovision (Nettobetrag ohne MWST) ist als vermögensverwaltende Kosten abzugsfähig bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer. Sie reduziert den steuerbaren Gewinn und damit die Steuerlast. Die Mehrwertsteuer auf die Provision ist jedoch nicht abzugsfähig.

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